5.12.2022 - OLG Schleswig: Rückschluss auf provozierten Unfall bei seitlichem Schleifschaden auf einem Parkplatz ohne weitere Zeugen

OLG Schleswig vom 12.10.2022, Az. 7 U 62/22

Ein angeblich Geschädigter meldete sich bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Er legte ein Gutachten über einen seitlichen Streifschaden an seiner Fahrzeugseite vor. Es wurde behauptet, der Schaden sei auf einem Supermarktparkplatz geschehen. Der Verursacher sei beim Einparken neben dem geschädigten Fahrzeug vielleicht aufgrund von Glättebildung seitlich an dem geschädigten Fahrzeug vorbeigeschrammt, sei dann noch einmal aus der Lücke herausgefahren und habe das Fahrzeug erneut geschliffen. Zeugen gebe es keine.

Die Versicherung verweigerte die Zahlung und wandte ein, dass ein manipulierter Unfall vorliege.

Das OLG Schleswig gab der Versicherung recht.

Zum einen sei ein typischer Unfallort gegeben, nämlich ein einsamer Parkplatz ohne Zeugen. Das Schadenbild lasse den Rückschluss zu, dass es einer besonderen Fortbewegung bedurfte, um diesen Schleifschaden herbeizuführen.

Manipulierte Unfälle würden typischerweise mit langsamer Geschwindigkeit inszeniert, so dass eine kontrollierte Vorbeifahrt möglich ist. Dadurch lasse sich ein langer Streifschaden erzeugen, der lukrativ abzurechnen sei. Bei einem normalen langsamen Rangieren auf einem Parkplatz würde nach der ersten Berührung der Fahrzeuge üblicherweise sofort angehalten.

Laut Sachverständigem sei der Schaden auch nicht mit einer Glättebildung zu erklären, da dann ein Anstoß zu sehen sein müsste. Vielmehr spreche das Schadenbild dafür, dass der Fahrer zweimal an dem Wagen entlanggeschliffen sein muss, so dass davon auszugehen sei, dass der zweite Berührungsvorgang vorsätzlich gewesen sei.

Auffällig sei weiterhin, dass der Geschädigte zwar ein Foto von einem Zettel machte, auf dem angeblich die Telefonnummer des Schädigers stand, nicht aber von der Stellung seines Autos. Zudem sei der Zettel später nicht mehr auffindbar gewesen.